4040 Linz Bestlage Urfahr rustikale Luxuswohnung

Jägerstraße 5 4040 Linz

€1089.00

4040/Jä/Topx/1.Stock
Mietwohnung
Wohnfläche: 107,5 m², 4 Zimmer
Bauernstube, Kachelofen
hochwertige Einrichtung
1. Stock

Beschreibung

Sie wollen Heizkosten sparen? Dann sind Sie hier richtig:

4040 Linz – einzigartige Wohnung mit Luxuseinrichtung für Liebhaber in Zentrallage Urfahr zu vermieten!
Sie suchen eine Wohnung mit rustikalen/bäuerlichen Flair, wollen aber auch die Vorteile des Stadtlebens genießen?
Dann sind Sie hier genau richtig! Solch hochqualitativ eingerichtete Mietwohnung finden Sie selten!

Die Bauernstube mit geschnitzten Holzdecke und der Kachelofen sind das Schmuckstück dieser Wohnung, ausreichend Platz für gemütlichen Stunden mit Freunden oder einfach zum luxuriösen Verweilen bei zusätzlich angenehmer Kachelöfenwärme. (zusätzlich zur Fernwärme)
Weitere Räumlichkeiten:
– Vorraum verbaut mit qualitativen Möbel
– Schlafzimmer eingerichtet mit rustikalen Vollholzmöbel
– Wohnzimmer mit Ledercouch und Wandverbau
– Zimmer (für Büro oder sonstiges)
– Küche mit kleiner Sitzgelegenheit bzw. inkl. Abstellraum
– Badezimmer mit Wanne und Dusche, WC bzw. inkl. Waschmaschine

Gesamtwohnfläche: ca. 107,5 m²
Heizung: Fernwärme und 1 Kachelofen

Monatliche Kosten:
Miete EUR 880,00(inkl. 10% USt)
Betriebskosten EUR 209,00(inkl.10% USt)
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Gesamt: EUR 1.089,00
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Heizkosten Fernwärme bzw. Strom nach Verbrauch sind separat mit dem Versorgungsunternehmen abzurechnen.
Befristete Vermietung.
Kaution EUR 3.500,00
Maklerprovision: provisionsfrei für den Mieter, gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision.

Mit der Einführung des sogenannten “Bestellerprinzips” bei der Vermittlung von Mietwohnungen geht der Gesetzgeber
per 01.07.2023 davon aus, dass der Immobilienmakler in der Regel nur mit dem Erstauftraggeber eine Provision 
vereinbaren kann. Wenn der Immobilienmakler zunächst vom Vermieter oder von einem von diesem Berechtigten
beauftragt wird, kann er nur mit diesem einen Provision vereinbaren. Gleichzeitig wird der Makler im Regelfall
auf seine Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 MaklerG verzichten, vielmehr ausdrücklich gem. § 17 MaklerG erklären,
dass er einseitig nur für den Vermieter tätig wird, nicht für den Mieter.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch
des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

Lage:
Die Wohnung befindet sich in einem Stadthaus in zentraler Urfahraner Bestlage am Fuße des Aubergs.
Einkaufszentrum LENTIA CITY ist nur einige Schritte entfernt, sowie öffentlicher Verkehrsmittel sind
in unmittelbarer Nähe. Donauufer ist in wenigen Gehminuten erreichbar. Beste Infrastruktur, Schulen, Ärzte, Universitäten.

Sonstiges:
separates Kellerabteil, ruhiger Innenhof.
Parken mittels Parkbewohnerkarte ist direkt in der Jägerstraße möglich.
Dzt. liegt kein Energieausweis vor.
Vermieter wurde über die Informationspflicht betreffend Energieausweiskennzahlen in Inseraten die Pflicht zur Vorlage und Aushändigung eines Energieausweises informiert.

Interesse geweckt? Dann vereinbaren Sie mit uns einen unverbindlichen Besichtigungstermin –
Tel. 0664/75133820

Für Auskünfte und Angaben, die uns von Seiten des Eigentümers und Dritten zur Verfügung gestellt wurden, übernehmen wir keine Haftung. Wir weisen darauf hin, dass alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden. Irrtümer, Druckfehler und Änderungen vorbehalten.

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