Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für Immobilienmakler:

Die Gewerbeordnung verpflichtet unter anderem Immobilienmakler Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu ergreifen.

Neben der Prüfung und Bewertung des Geschäftszweckes sowie der Geschäftsbeziehung ist Kern der Sorgfaltspflichten die Feststellung und Überprüfung der Kundenidentität.

Wir müssen Sie daher, um die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ersuchen.
Weiters ersuchen wir um Ihre schriftliche Selbsterklärung zu Ihren PEP-Status (Politisch-Exponierte Person).

Die Definition dazu finden Sie direkt im Formular:

Formular PEP-SelbsterklärungHerunterladen